STARKES DORF+
Seit sieben Jahren fördert die Hessische Staatskanzlei bürokratiearm Projekte von engagierten Hessinnen und Hessen, die sich für ihre Heimat stark machen. Die Förderrichtlinie „STARKES DORF – Wir machen mit!“ wurde nun ausgebaut und eröffnet zukünftig unter dem Namen „STARKES DORF+“ noch breitere Möglichkeiten einer bedarfsorientierten Förderung.
Mit „STARKES DORF+“ sollen Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern, es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Neben der Umsetzung von Kleinprojekten, die im Rahmen der Förderrichtlinie „STARKES DORF – Wir machen mit!“ bisher gefördert wurden, ist auch die erprobte Prozessförderung aus dem Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe.“ über einen Förderstrang Projektbegleitung und Projektberatung verstetigt worden. Ein dritter Förderansatz fokussiert auf die Förderung der Gründung von Bürgergenossenschaften in Hessens ländlichen Räumen.
Die Fördermittel sind für das Jahr 2025 ausgeschöpft. Anträge können ab dem 01.01.2026 über das digitale Antragsformular eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Online-Antragstellung finden Sie hier.
Sonderprogramm Gaststätten
Das bereits etablierte Sonderprogramm Gaststätten für den ländlichen Raum startet Anfang Juni 2025 in den nächsten Förderaufruf:
45% Zuschuss für Gaststätten im ländlichem Raum – Neuer Förderaufruf
Für Investitionen ab 15.000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum ab Juni wieder Fördergelder beantragen. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Die im Koalitionsvertrag beschriebene Ausweitung der Förderkriterien auf Hotelleriebetriebe soll im darauffolgenden Förderaufruf erfolgen.
Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen. Mehr Informationen und das Antragsportal finden Sie unter www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Vereine, Initiativen und freiwillig Engagierte mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Dazu gehören Angebote zur Stärkung digitaler Kompetenzen, zur Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie zur Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen. Mit finanziellen Zuschüssen, Beratungsformaten und praxisnahen Weiterbildungen hilft die DSEE insbesondere kleinen und ländlich geprägten Organisationen dabei, ihre Projekte nachhaltig umzusetzen und ihr Engagement zukunftsfähig zu gestalten.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/aktuelle-programme/
LOTTO Hessen
LOTTO Hessen bietet eine Förderung für Projekte, die in Hessen umgesetzt werden und nachhaltige Ergebnisse erzielen sollen.
Die Bewerbung ist für alle eingetragenen Vereine in Hessen mit konkreter Projektidee möglich.
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie der Antragstellung finden Sie hier: www.lotto-hilft-hessen.de/projekt-einreichen
LandKulturPerlen
Mit dem Förderprogramm „Landkulturperlen“ werden kulturelle Bildungsprojekte in den ländlichen Regionen Hessens gezielt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben mit Beträgen zwischen 1.000 € und 2.000 €, die von Vereinen, Verbänden, öffentlichen Institutionen oder Privatpersonen umgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Projekte in Gemeinden oder Kernstädten mit weniger als 20.000 Einwohnern stattfinden.
Der Förderaufruf für 2026 ist bereits veröffentlicht und erste Anträge können ab dem 01.02.2026 eingereicht werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier: www.landkulturperlen.de/projektfoerderung
Förderkompass Nationale Klimaschutzinitiative
Finden Sie schnell die passende Förderung für Ihr Klimaschutzprojekt: Mit dem Förderkompass der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sehen Sie in wenigen Schritten, welche Programme für Ihr Vorhaben geeignet sind.
Die NKI bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten – von der Planung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Egal ob Kommune, (kommunales) Unternehmen, Verband, öffentliche Einrichtung oder gemeinnützige Organisation – der Förderkompass führt Sie direkt zu den passenden Angeboten.
Alle Informationen zur Antragsstellung und dem passenden Förderprogramm finden Sie unter www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderkompass
Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bietet Vereinen im Rahmen seiner Sportinfrastruktur-Förderung verschiedene finanzielle Unterstützungen:
Über den Vereinsförderungsfonds können Mitgliedsvereine bauliche Maßnahmen realisieren und langlebige Sportgeräte anschaffen.
Zusätzlich gibt es eine Sonderförderung für Klimaschutz‑ und Kosteneinsparmaßnahmen: Gefördert werden u.a. regenerative Heizungen, energiesparende Beleuchtungen, thermische Solaranlagen, wassersparende Sanitäranlagen, Raumlüftung für Duschräume, Wärmeschutzmaßnahmen, sowie Maßnahmen im Bereich Brandschutz und Sicherheit.
Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten über landes- oder bundesweite Programme — beispielsweise Förderungen für Neubau oder Sanierung von Sportstätten durch das Land Hessen oder das Bundesprogramm für kommunale Sportanlagen.
Alle Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier: www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportinfrastruktur/sportstaetten-und-bewegungsraeume/foerderung/
Dein Ehrenamt - Land Hessen
Alle gemeinnützigen Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen:
- der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,
- Förderung von Vereinsjubiläen (25., 50., 75.,…),
- Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
- Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
- Private Initiativen sind antragsberechtigt,
- die Antragsstellung erfolgt online,
- mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
- Bei Förderungen bis zu 1.000 Euro ist ein Mittelabruf nicht mehr nötig und es wird nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung verlangt – es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr
Alle Informationen und eine digitale Antragstellung finden Sie hier: www.deinehrenamt.de/foerderprogramme
Offen für Vielfalt
Die nordhessische Demokratie-Initiative Offen für Vielfalt e.V. zeichnet 2026 zum zweiten Mal Demokratie-Verstärker*innen aus. Der Wettbewerb fördert Einzelpersonen, Initiativen, Vereine und Bildungsstätten, die mit ihren Projekten Dialog, Austausch, Verständigung und Miteinander fördern und zur Stärkung der Demokratie beitragen.
Auch in diesem Jahr wird es drei Kategorien geben, in denen die Bewerbung eingereicht werden kann:
- Teilhabe, Beteiligung und Mitmenschlichkeit
- Demokratie, demokratische Werte und gegen Extremismus
- Frieden und Völkerverständigung
Unter allen Einreichungen wird erneut der Sonderpreis Ländlicher Raum ausgelobt. Gewürdigt werden Projekte, die sich in besonderer Weise den Themen und Herausforderungen außerhalb der Großräume stellen.
Alle Informationen zum Programm und dem Antragsverfahren finden Sie hier: www.offenfuervielfalt.de
